Krankenversicherungen helfen Rauchern mit Zuschüsse für Therapien
Dass Rauchen der Gesundheit schadet, ist unbestritten – und auch den Rauchern meist bewusst. Den meisten gelingt es jedoch nur schwer, die Sucht zu besiegen. Unterstützung bei dem Versuch, vom Glimmstängel loszukommen, bieten die verschiedensten Therapien. Die sind jedoch in der Regel teuer – zumal die Betroffenen das Einsparpotential nicht sehen, das nach erfolgreicher Therapie im Wegfall der Ausgaben für Zigaretten liegt. Zahlreiche Wissenschaftler und Gesundheitsinitiativen fordern deshalb, dass Rauchen als Krankheit angesehen wird und die Kosten für Therapiemaßnahmen allgemein erstattet werden. Die Haltung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in Deutschland dazu ist im Moment noch sehr unterschiedlich.
Die Raucherentwöhnung ist aber eigentlich eine in Bezug auf die Kosten effektive Vorsorgemaßnahme. Das zeigt das Beispiel der Vereinigten Staaten: Dort sieht man in Nichtraucher-Therapien ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis als in anderen Maßnahmen der Krebsvorsorge wie Mammographie, Pap-Test oder Darmkrebsscreening. Die “Tabakrahmenkonvention” der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert in Artikel 14, dass Länder mit staatlich finanzierten Krankenversicherungssystemen überlegen sollten, die Kosten für wirksame Raucherentwöhnungs-Therapien zu ersetzen. Deutlich seltener genutzt würden diese Therapien nämlich, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Auch die Erstattung von medikamentösen Entwöhnungshilfen – das sind zum Beispiel Nikotin-Nasensprays, -Kaugummis oder -Pflaster – könnten Raucher nach Ansicht der WHO beim Ausstieg unterstützen – sofern diese wirklich den festen Willen dazu hätten.
Bislang erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für pharmazeutische Unterstützung beim Nichtraucher-Training allerdings nicht. Allerdings sehen die Krankenkassen, dass es auf lange Sicht weniger kostet, ihre Mitglieder beim Nichtraucher-Training zu unterstützen, als die Kosten für Behandlungen im Erkrankungsfall übernehmen zu müssen. Viele Krankenversicherungen haben deshalb eigene Nichtraucherprogramme entwickelt, die von ihren Mitgliedern wahrgenommen werden können. Auch Therapien anderer Anbieter werden zum Teil von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst. Das betrifft vor allem von der Kasse anerkannte Verhaltenstherapien, bei denen die Kasse zum Beispiel bis zu 80 Prozent der Kosten übernimmt, maximal aber in Höhe von 75 Euro. Sogar homöopathische Therapien werden von der gesetzlichen Kasse unterstützt, nicht aber Akupunktur- oder Hypnosesitzungen. Stationäre Therapien zur Raucherentwöhnung werden nicht bezuschusst. Auch bei den gesetzlichen Kassen gibt es jedoch Unterschiede, über die sich Betroffene vor Therapiebeginn informieren sollten.
Ebenso wenig wie die gesetzlichen zahlen die privaten Krankenversicherungen für normale Nikotin-Ersatzprodukte aus der Apotheke. Rezeptpflichtige Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung allerdings werden manchmal von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Bei den Therapien übernehmen die Privaten über die auch von den gesetzlichen Kassen bezuschussten Leistungen hinaus auch Akupunktur- und Hypnosekosten. Je nach Tarif werden auch psychotherapeutische Maßnahmen von der privaten Kasse getragen.
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